ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen Privatbrauerei MP4 GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche zwischen Privatbrauerei MP4 GmbH (MP4) und dem Kunden abgeschlossenen Rechtsgeschäfte und liegen jeder an den Kunden gerichteten Erklärung in der jeweils gültigen Fassung zugrunde und können zudem unter https://www.piestingtaler.at angerufen werden. Jede von diesen ABG abweichende Erklärung ist nur wirksam, wenn diese schriftlich von der MP4 bestätigt wird.

1.2 AGB des Kunden werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden im einzelnen Geschäftsfall von der MP4 schriftlich anerkannt. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall Zustimmung.

1.3 Hat der Kunde mit der MP4 darüberhinausgehende schriftliche Verträge abgeschlossen, gelten diese AGB nur soweit als nicht mit Vertragsinhalten in Widerspruch stehen.

1.4 Liegen diese AGB ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern zugrunde, gelten diese nur soweit als diesen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucher entgegenstehen.

2. Angebote

2.1 Angebote der MP4 sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnet werden.

2.2 Kalkulations-, Rechen- und Schreibfehler berechtigen MP4 zur Anpassung bzw. Richtigstellung.

3. Gebinde, Pfand

3.1 Mehrweggebinde wird dem Kunden nur leihweise gegen Leistung eines Pfandeinsatzes zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum des jeweiligen Produzenten.

3.2 Der von der MP4 bekannt gegebene Mehrweggebindebestand gilt ausdrücklich als anerkannt, sollte nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen werden.

3.3 Gebinde darf ausschließlich zum Zweck des Transports und der Lagerung der von der MP4 gekauften Ware verwendet werden. Bei Retournierung des unbeschädigten und wiederverwendbaren Leerguts wird das Pfand rückerstattet.

3.4 Es steht im Ermessen der MP4 Leergut zurückzunehmen, das von anderen Lieferanten stammt.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Gelieferte bzw. übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenanforderungen im Eigentum der MP4.

4.2 Verkauft der Kunde die Waren nicht an Endverbraucher, tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren gegen die jeweiligen Käufer schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der MP4 zahlungshalber ab und verpflichtet sich, seine Käufer spätestens bei Vertragsabschluss darüber zu informieren sowie die Anmerkung der Abtretung in seinen Büchern zu veranlassen. Der Kunde ist auf Verlangen der MP4 verpflichtet, den Drittschuldner unverzüglich bekannt zu geben. Die MP4 ist berechtigt, die Einziehung ihrer Forderungen beim Drittschuldner selbst vorzunehmen.

4.3 Zugriffe Dritter auf die Ware (insb. Pfändungen) sind der MP4 unverzüglich zu melden und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen.

4.4 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu versichern und in einem ordnungsgemäßen sowie sauberen Zustand zu halten.

5. Preise und Rabatte

Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive aller Steuern und allfälligem Gebindepfand. Rabattangaben in Prozent beziehen sich jeweils auf Listenpreise exklusive aller Steuern und Gebindepfand. Nachlässe bzw. Rabatte, welcher Art auch immer, begründen keinen Anspruch des Kunden auf die Gewährung dieser Nachlässe bzw. Rabatte in der Zukunft.

6. Lieferungen

6.1 Die Lieferungen erfolgen zum vereinbarten Liefertermin innerhalb des vereinbarten Lieferfensters. Der Kunde hat während des vereinbarten Lieferfensters den Zugang und die Erreichbarkeit der Lieferadresse zu gewährleisten. Bei Verweigerung der Annahme oder Abwesenheit (Annahmeverzug) ist die MP4 berechtigt, die Ware entweder auf Gefahr des Kunden vor der Lieferadresse abzustellen oder dem Kunden die hierfür entstandenen Kosten zu verrechnen. Das Abstellen der Ware gilt als Annahme.

6.2 Bei Entgegennahme der Ware hat der Kunde den Zustand und die Vollständigkeit der Ware zu überprüfen. Mit Unterfertigung des Lieferscheins bestätigt der Kunde den einwandfreien Zustand und die Vollständigkeit der Lieferung.
In Abwesenheit unterschriftberechtigter Personen bzw. bei Unterfertigung durch Anscheinsbevollmächtigte gilt die Lieferung wie am Lieferschein angegeben als ordnungsgemäß und vollständig übergeben.

6.3 Sichtbare Mängel (z.B. Fehlbestände, Beschädigungen) sind umgehend auf dem Lieferschein zu vermerken und mit Unterfertigung zu bestätigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als einwandfrei und vollständig genehmigt.

6.4 Die Gefahr geht bei Warenübernahme und Annahmeverzug auf den Kunden über.

6.5 Bei Lieferung gegen Barzahlung ist der Lieferschein gleichzeitig die Proforma-Rechnung. Die MP4 ist berechtigt, die Lieferung bei Unterbleiben der Barzahlung zu verweigern oder eine Teillieferung vorzunehmen.

6.6 Aus der Überschreitung angekündigter und vereinbarter Liefertermine stehen dem Kunden keine Ansprüche zu. Für die Dauer der Behinderung (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferverzug des Vorlieferanten, nur mit unzumutbaren Aufwänden zu beseitigenden Ereignissen) ist die MP4 von der Lieferverpflichtung befreit. Der Kunde ist nach Behebung derartiger Behinderungen zur Annahme verpflichtet.

6.7 Teillieferungen sind zulässig und berechtigen die MP4 zur Legung von Teilrechnungen.

7. Kommisssions- und sonstige Retourware

7.1 Kommissionsware kann nur originalverpackt und in einwandfreiem Zustand an die MP4 retourniert werden. Die Beurteilung der einwandfreien Rückgabe liegt im Ermessen der MP4. Expliziert ausgenommen sind Waren in Einwegverpackungen. Hier behält sich die MP4 das Recht vor nach eigenem Ermessen zu handeln.

7.2 Die MP4 ist nicht verpflichtet außerhalb von Gewährleistungsansprüchen Ware zurückzunehmen.
Dennoch zurückgenommene Ware begründet keinen Anspruch des Kunden auf Retournierung mangelfreier Ware in der Zukunft.

8. Leihweise Zurverfügungstellung von Inventar und Schanktechnik („Inventar“)

8.1 Trotz unentgeltlicher Zurverfügungstellung von Inventar hat der Kunde die damit verbundenen Nebenkosten (insb. Lagerung oder Lieferung beweglicher Sachen, Versicherung, Wartung, Anfahrtspauschalen/Reisekosten, Montage) zu zahlen bzw. die allfällig notwendigen Vorarbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (insbesondere Mauerdurchbrüche, Wasserinstallationen, Elektroanschlüsse) bei konzessionierten Unternehmen in Auftrag zu geben.

8.2 Das Inventar ist vom Kunden pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten instand zu halten (insb. Reinigung) sowie gegen jedwede Beschädigung oder Untergang zu versichern.

8.3 Der Kunde haftet für jede Beschädigung oder Untergang des Inventars.

8.3 Der Kunde haftet für jede Beschädigung oder Untergang des Inventars.

8.4 Zugriffe Dritter, insb. Pfändungen, sind der MP4 unter Bekanntgabe sämtlicher zur Durchsetzung des Eigentumrecht erforderlichen Information unverzüglich bekannt zu geben.

8.5 Die MP4 behält sich vor, die Leihe nach eigenem Ermessen jederzeit zu beenden. Bei Beendigung der Leihe ist das Inventar auf Kosten des Kunden gereinigt zur Abholung durch MP4 bereitzuhalten. Dies gilt auch für den Fall fester Einbauten bzw. Verbindungen mit Eigentum des Kunden oder Dritten. Anstelle einer Rücknahme des Inventars kann die MP4 auch die Ablöse des Zeitwertes verlangen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Zahlungen erfolgen bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug gegen Barzahlung. Weitere Zahlungsmodelle sind nach Vereinbarung mit Zustimmung der MP4 zulässig. Bei vereinbartem Zahlungsziel kann MP4 die Lieferung gegen Barzahlung verlangen, wenn der Kunde Forderungen nicht pünktlich bezahlt, Bankeinzüge nicht einlöst oder sich die Bonität des Kunden verschlechtert. Die MP4 kann bei Zahlungsverzug Lieferungen bis zur Bezahlung der Rückstände gänzlich verweigern.

9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit nicht gerichtlich festgestellten oder von der MP4 anerkannten Gegenforderungen aufzurechnen.

9.3 Die MP4 ist berechtigt, vereinbarte Rabatte einzubehalten und mir nicht bezahlten Forderungen gegen den Kunden aufzurechnen.

9.4 Zahlungen durch den Kunden bzw. einbehaltene Rabatte werden nach der Tilgungsregel angerechnet.

9.5 Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist die MP4 berechtigt, Verzugszinsen von 12 % p.a. zu verrechnen. Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen – insbesondere als Entgegenkommen an den Kunden – begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die Verrechnung von 12 % Verzugszinsen. Für Mahnungen werden bis zu € 40,- an Mahnspesen verrechnet.

9.6 Werden Teil- oder Ratenzahlungen mit dem Kunden vereinbart, tritt Terminverlust bei nicht termingerechter Bezahlung von auch nur einem Teil einer Rate ein, sodass sämtliche Forderungen einschließlich der vorgenannten Verzugszinsen zur sofortigen Bezahlung fällig werden. Bei der Vereinbarung von Teil- oder Ratenzahlungen erklärt der Kunde, unwiderruflich auf den Einwand der Verjährung der Forderungen zu verzichten.

10. Gewährleistung, Haftung, Willensmängel

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Monate. Der Kunde hat stehts zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war. Die MP4 behält sich das Recht vor, einen berechtigten Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

10.2 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit – außer für Personenschäden – ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hat der Kunde zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn wird ausgeschlossen.

10.3 Die Geltendmachung von Willensmängel (z.B. Irrtum) ist ausgeschlossen.

10.4 Sämtliche von der MP4 vertriebene Produkte entsprechen in ihrer Beschaffenheit (z.B. Mindesthaltbarkeit) und Aufmachung (z.B. Kennzeichnung) den relevanten österreichischen Gesetzen. Im Fall einer Ausfuhr aus Österreich durch den Kunden trägt dieser die alleinige Verantwortung bezüglich der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen außerhalb Österreichs, insbesondere hinsichtlich Lebensmittel-, Kennzeichnungs-, konsumentenschutz- und Wettbewerbsrecht und hat der Kunde die MP4 diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

11. Geschäftsgeheimschutz

Sämtliche der Geschäftsbeziehung zugrunde liegende Informationen unterliegen dem Geheimnisschutz und dürfen nur bei Vorliegen gesetzlicher Voraussetzungen offengelegt werden.

12. Daten/Datenschutz

Die MP4 gibt die personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, wenn die MP4 aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet ist, sowie wenn zur Erfüllung von Verträgen und Verkaufsanalysen bzw. Verrechnungsdaten zwischen Lieferanten der MP4 und dem Kunden der MP4 bestehen. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen durch die MP4 können an bssvpr@zc4-tzou.ng gerichtet werden.

13. Erfüllungsort, Geltendes Recht und Gerichtstand

13.1. Erfüllungsort ist der Sitz der MP4

13.2. Es gilt österreichisches Recht, nicht jedoch das UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht Wiener Neustadt.